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Christen in der AfD

Noch sind Leihmutterschaften illegal, aber ihre Legalisierung steht als nächstes auf der Agenda der Gender-Lobby. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm bereits gefordert, Leihmutterschaften unter Auflagen zu erlauben. Welche massiven Gefahren für die Kinder das birgt, zeigt ein abscheulicher Missbrauchsfall aus Berlin.

Das Berliner Landgericht hat den 38-jährigen Berliner S. am 6. Juli zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er sein von einer russischen Leihmutter geborenes Kind sexuell missbraucht und Kinderpornographie angefertigt hatte. Die Anklage ging davon aus, dass die „Anschaffung“ eines Kindes eigens dem „Ausleben der pädophilen Neigung“ dienen sollte. Dies sahen die Richter allerdings nicht als zweifellos bewiesen an. Im Prozess hatte S. erklärt, dass er nie geplant habe, den Jungen zu missbrauchen, sondern „spontan im Alltag die Kamera draufgehalten“ habe. Zu den ersten Übergriffen kam es, als das Kind etwa zwei Jahre alt war. Monatelanger Missbrauch folgte. Für insgesamt 16 ihm konkret nachweisbare Übergriffe und den Besitz von 175.000 Kinderporno-Bildern wurde der zwischenzeitlich arbeitslose Junggeselle schuldig gesprochen.

Die mehrjährige Haftstrafe, zu der der Täter verurteilt wurde, ist noch zu milde, angesichts der unfassbaren Grausamkeit dieses Verbrechens. Auch in vielen anderen Fällen kommen Sexualstraftäter viel zu oft mit viel zu milden Strafen davon. Ein Grund dafür sind zu niedrigen Mindeststrafen. Hier werden zurecht schärfere Strafgesetze gefordert. Viel zu spät hat das Bundesjustizministerium seine Blockadehaltung gegen Gesetzesverschärfungen zurückgenommen. Sonst hätte schon längst eine ganz große Koalition für den Kinderschutz im Bundestag die nötigen Gesetzesverschärfungen beschließen können. 

Das Problem des Falles des Berliners S. liegt aber noch woanders: Für einen wirksamen Kinderschutz reichen Gesetze – auch jenseits der Strafgesetze - allein nicht aus. Entscheidend ist, ob und wie die Gesetze von den Behörden durchgesetzt werden: Nach Recht und Gesetz hätte der Junggeselle S. das Kind nämlich gar nicht in seiner Obhut haben dürfen, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz). Mit dem Verbot will der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft sichern. Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB, „die Frau, die es geboren hat“. 

Gegenüber den Behörden hatte S. schlicht behauptet, dass seine Freundin im Ausland ihn vor die Wahl gestellt hätte: „Sie treibt das Kind ab, oder ich nehme das Kind.“ Diese Lüge hat ausgereicht, um das Sorgerecht zu erhalten. Dass ein alleinstehender Mann ein Kind aus dem Ausland quasi importiert, stört Berliner Behörden anscheinend nicht. Erst recht nicht, dass ein Mann ein Kind allein aufzieht. Im Gegenteil: „Pflegekinder-Berlin“ macht sogar Werbung damit, Kinder an „Singles“ zu vermitteln. 

In Berlin (wie anderen deutschen Großstädten) fanden 2019 „Kinderwunsch-Tage“ statt, bei denen für Leihmutterschaft im Ausland geworben wurde. Diese Aushebelung des Leihmutterschaftsverbots durch Werbung für „Kinderimport“ aus dem Ausland wurdehttps://www.freiewelt.net/nachricht/von-storch-antifa-und-blm-sind-heuchler-sie-ignorieren-den-tod-vieler-schwarzer-10081782/ hingenommen. Dabei kritisieren gerade Frauenrechtlerinnen das internationale Leihmutterschaftsgeschäft. Schließlich ist es eine neue, besonders entwürdigende Ausbeutung von Frauen. Der Kinderbeauftragte des ukrainischen Präsidenten spricht von „Sklaverei“, die aufgrund der Armut zunehme. Entwürdigt werden dabei auch die Kinder. Sie werden zu Konsumgütern zahlungskräftiger Besteller. Diesen Kinderhandel will die FDP forcieren. Die FDP nennt das nur anders: eine (weitere) „Liberalisierung“ der Leihmutterschaft klingt einfach besser. 

Das Leihmutterschaftsgeschäft muss bekämpft werden, wenn die Politik sexuellen Missbrauch verhindern will. Denn es ist zu befürchten, dass der Berliner Fall von S. nicht der einzige dieser Art ist, sondern nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld müssten der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der Bundesregierung und die Kinder- und Jugendhilfebehörden dringend untersuchen lassen. 

Klargestellt werden muss: Es gibt kein „Recht auf ein Kind“ und das dann auch noch unabhängig von Biologie und Partnerschaft. Kinder aber haben ein Recht auf einen Vater und eine Mutter. Natürlich gibt es auch in ganz normalen Familien, in denen Kinder mit beiden leiblichen Eltern aufwachsen, Vernachlässigung und auch Missbrauch. Dennoch wachsen Kinder in der klassischen Kernfamilie sicherer auf, als in anderen Konstellationen. Dies müssen sogar linksliberale Medien einräumen (FAZ vom 14. Juni: „Der böse Stiefvater“, S. 11). Diese Kernfamilie meinten die Mütter und Väter des Grundgesetzes, als sie Ehe und Familie den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ zusicherten (Art. 6 GG). An diesem Maßstab muss sich die Kinder- und Jugendhilfe konsequent orientieren. 

Die Auflösung der Familie und die moralische, rechtliche und politische Entgrenzung muss ein Ende haben. Den Preis für ideologische Gesellschaftsexperimente zahlen die Schwächsten, die Kinder.

Beatrix von Storch

 

Quellen:

https://www.rbb-online.de/rbb24/videos/20200706_2145/missbrauchsprozess-landgericht.html

https://www.tagesspiegel.de/berlin/38-jaehriger-berliner-wegen-kindesmissbrauchs-verurteilt-kein-beweis-zu-welchem-zweck-er-das-kind-zeugte/25980732.html

https://www.pflegekinder-berlin.de/index.php?article_id=2

https://www.kinderwunsch-tage.de/

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/warum-stiefvaeter-zum-missbrauchstaeter-werden-16813864.html

https://www.fdp.de/forderung/121-2

 

 

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