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Christen in der AfD

 

Keine Bagatellisierung von Ungeborenentötungen 
Werbeverbot für vorgeburtliche Kindestötungen muß bleiben
 
Christen in der AfD begrüßen Verurteilung von Frau Dr. Hänel wegen Werbung für vorgeburtliche Kindestötungen
 
Die Christen in der AfD (Chrafd) halten die Verurteilung von Frau Dr. Hänel wegen Werbung für vorgeburtliche Kindestötungen zu einer Geldstrafe für richtig und wenden sich gegen Versuche aus der Grünen-, der Linken- und der SPD-Bundestagsfraktion, das Werbungsverbot für Ungeborenentötungen abzuschaffen.
 
Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen ungeborenen Kindes ist etwas Schwerwiegenderes als etwa die medizinische Leistung, einen Zahn zu ziehen. Daher darf sie nicht bagatellisiert werden, wie die AfD in ihrem Grundsatzprogramm bereits 2016 betont. Viele Frauen fragen heute: "Warum hat mir denn niemand vorher gesagt, wie sehr ich unter der Abtreibung leiden würde?" Nach einer umfangreichen neuseeländischen Studie erkrankt fast jede zweite Frau innerhalb von vier Jahren nach der Ungeborenentötung an einer schweren Depression, wie Chrafd-Bundesvorstandsmitglied und Sachbuchautorin zum Lebensrecht Martina Kempf beklagt. Es erhöhe sich auch die Brustkrebsgefahr und die Wahrscheinlichkeit eines späteren frühgeborenen und untergewichtigen Kindes ebenso wie die Selbstmordrate nach vorgeburtlicher Kindestötung. 70 % der Partnerschaften seien bereits einen Monat nach der Ungeborenentötung am Ende.
Die Abtreibungsbefürworter sind für solche Fakten nicht zugänglich und verharren in ihrer "Pro choice-Ideologie", ohne das Leiden von Frauen nach der Ungeborenentötung zur Kenntnis zu nehmen. Kritiker werden angegriffen, wie am 24.11.17 den Sprecher von Christen in der AfD Südwest Klaus Sydow, der in Gießen in der Nähe der Praxis von Frau Dr. Hänel einen Infostand zum Thema Schutz der Ungeborenen aufbauen wollte und von einem wütenden Mob von Befürwortern vorgeburtlicher Kindestötungen bedrängt und beraubt wurde.
Ein Werbungsverbot für Ungeborenentötung ist wichtig, da sonst die Beratungspflicht vor einer vorgeburtlichen Kindestötung bei einer Beratungsstelle umgangen werden könnte und Ärzte vermehrt illegal ungeborene Kinder töten könnten durch Abrechnung unter falschen Ziffern.
 
Auch könnten durch solche Abtreibungswerbung die Väter des Ungeborenen den Druck auf ihre Partnerinnen erhöhen, das gemeinsame Kind töten zu lassen. Bereits heute werden nach Schätzungen bis zu neun Zehntel der abtreibenden Schwangeren von Partnern dazu gedrängt.
 
Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz nur in Ausnahmesituationen
Eine Werbung für vorgeburtliche Kindestötung würde ein Recht auf Abtreibung suggerieren, welches es nicht gibt. Vielmehr besagt § 219 Strafgesetzbuch, daß der "Frau bewußt sein muß", "daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt."
 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 sieht den Arzt als Vermittler eines Schutzes des Ungeborenen. Er ist schon durch Berufsethos und Berufsrecht darauf verpflichtet, sich grundsätzlich für die Erhaltung menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, einzusetzen, so die Verfassungsrichter. Der Arzt müsse den Schwangerschaftskonflikt erheben, indem er sich die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch darlegen lassen muß. Dabei hat er zum Ausdruck zu bringen, daß der Schwangerschaftsabbruch menschliches Lebens zerstört, heißt es im Urteil des Verfassungsgerichtes. Anschließend müsse er  prüfen, ob er einen Schwangerschaftsabbruch verantworten könne, so die Richter.
 
Wenn ein Arzt aber für Schwangerschaftsabbrüche werbe und dadurch auch Ausgaben haben kann, dann habe er ein Geschäftsinteresse an Ungeborenentötungen, um Gewinne zu erzielen und verletzt damit sein Berufsethos, so die Christen in der AfD. Daher muß das Werbungsverbot für vorgeburtliche Kindestötungen im Gesetz bleiben.
 
Vorstand Bundesvereinigung Christen in der AfD (ChrAfD)
 
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