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Christen in der AfD

In Fachkreisen hatte man bereits geahnt, was Bundesgesundheitsminister Spahn nun verkündete: Die in Deutschland geltende „Einwilligungsregelung“ bei der Organspende soll angesichts abnehmender Spenderzahlen auf den Prüfstand und man solle doch über die in anderen Ländern bereits geltende „Widerspruchsregelung“ nachdenken. Mittlerweile hat auch die Bundeskanzlerin Zustimmung signalisiert, so dass die weitere Entwicklung vorgezeichnet sein dürfte.


Worum geht es? Die Organentnahme bei Sterbenden darf in Deutschland bisher nur vorgenommen werden, wenn der Betreffende bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung erklärt und durch einen Organspenderausweis dokumentiert hat („Einwilligungsregelung“). Bei der nun angedachten „Widerspruchsregelung“ gilt jeder, bei dem der Hirntod diagnostiziert wurde, „automatisch“ als Organspender, soweit dieser nicht zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen hat. Es ist völlig eindeutig, dass auf eine gewisse Bequemlichkeit und Uninformiertheit der Bürger gesetzt wird, um die Anzahl der Spenderorgane zu optimieren. Böse Zungen sprechen auch bereits vom „Ausschlachten“ von Sterbenden.


Gott schuf den Menschen nach seinem Ebenbild und gab jedem von uns einen eigenen, unverwechselbaren Körper. Nicht zuletzt daraus erhält der Mensch seine Würde, die mit dem Tod keinesfalls erloschen ist und die selbstverständlich auch die sterblichen Überreste umfasst. Die Organspende, sofern Sie freiwillig, bewusst und nach eingehender Prüfung erfolgt, ist ein verdienstvolles Opfer. Sie kann aber keinesfalls erzwungen werden. Dies ist weder mit unserem christlichen Selbstverständnis, noch mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen vereinbar. Beispielhaft führt der Katechismus der Katholischen Kirche aus: „Sie [die Organspende] ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben“ (KKK, Nr. 2296). Für Katholiken ist dies unabänderlicher Glaubensinhalt.


Wir „Christen in der AfD“ lehnen jeden staatlich verordneten Zwang bei der Organspende entschieden ab. Wir sind uns dabei mit unserem Bundessprecher, Herrn Prof. Dr. Meuthen, vollkommen einig, der sich bereits in unserem Sinne positioniert hat. Auch der für die Gesundheitspolitik in der AfD zuständige Bundesfachausschuss wird dem Parteitag zur Europawahl einen inhaltsgleichen Programmtext zur Entscheidung vorlegen. Voraussichtlich im Januar 2019 wird dann der Bundesparteitag der AfD darüber entscheiden. Wir sind überzeugt, dass sich dieser für die Beibehaltung der Einwilligungslösung aussprechen wird. Alle Brüder und Schwestern im Glauben bitten wir, auf die Abgeordneten ihres jeweiligen Wahlkreises einzuwirken, um die von der Politik angestrebte Organspendepflicht zu verhindern.

 

Hardi Helmut Schumny
Mitglied im Bundesvorstand der „Christen in der AfD – ChrAfD“

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